Unterrichtsbedingungen
1. Eine Kündigung kann zum 1. des nächsten Monats erfolgen, es besteht keine Kündigungsfrist.
2. An gesetzlichen Feiertagen und in den allgemeinen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Gebühren sind Raten des Gesamtaufwandes im Jahr.
3. Bei Abwesenheit besteht kein Anspruch auf Wiederholung einer Unterrichtsstunde. Bei Krankheit von über 14 Tagen werden die ausgefallenen Stunden vergütet.
4. Falls der Schüler/die Schülerin verhindert sein sollte, bitten wir um rechtzeitige Absage.
5. Änderungen des Unterrichtsplanes können bei Krankheit oder Verhinderung des Lehrers erfolgen.
6. Die Unterrichtsgebühr wird in monatlichen Raten am 1. eines jeden Monats fällig.
